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Praxisinformation

 

Hausbesuche
Hausbesuche werden bei medizinischer Notwendigkeit täglich durchgeführt. Erforderlich ist ein Hausbesuch, wenn ein Patient aus gesundheitlichen Gründen die Praxis nicht aufsuchen kann.

Medizinisch nicht notwendige Hausbesuche können vereinbart werden, müssen aber privat, d.h. vom Patienten selbst, bezahlt werden.
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Notdienst
Außerhalb der normalem Praxiszeiten ist ein ärztlicher Notdienst eingerichtet:

Die einheitliche Notrufnummer in ganz Nordrhein ist: 0180 5044100

Sie landen automatisch bei der Arztnotrufzentrale, die sie an den diensthabenden Arzt weiterleitet.
Programmieren Sie die Telefonnummer am besten in Ihr Telefonnummernverzeichnis ein!

Spezieller augenärztlicher Bereitschaftsdienst: 02238 963311

Katholische Telefonseelsorge: 0800 1110222

Evangelische Telefonseelsorge: 0800 1110111

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Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstundenzeiten
Wenn die Praxis nicht besetzt ist, z.B. in der Mittagspause von 12.30-14.00 Uhr erhalten Sie über den Anrufbeantworter Auskunft; wie Sie mich bzw. wie Sie den diensthabenden Arzt in Notfällen erreichen können, daher die Ansagen bitte immer bis zum Ende hören.
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Versichertenkarte
Ihre Versichertenkarte sollten Sie immer bei sich haben. Unbedingt erforderlich ist sie aber beim 1. Arztbesuch im Quartal. Haben sie ihre Karte nicht dabei, müssen sie damit rechnen, dass Medikamente nur auf Privatrezept verordnet werden.
Bitte denken Sie auch an die Praxisgebühr oder falls Sie von der Gebühr befreit sind an die Befreiungsbescheinigung. Die Befreiungsbescheinigung bzw. die Quittung über gezahlte praisgebühr sollten Sie immer dabei haben. Dies gilt insbesondere, wenn Sie den Not- oder Vertretungsdienst aufsuchen müssen.
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Laboruntersuchungen - Untersuchungsablauf
Blutentnahmen werden täglich zwischen 7:45 Uhr und 10:00 Uhr durchgeführt. Sollen Untersuchungen nüchtern durchgeführt werden, bitte 12 Stunden nicht essen, trinken oder rauchen. Notwendigkeit und Umfang der Laboruntersuchung müssen natürlich vorher mit dem Arzt abgesprochen werden.

Routinemäßige Blutzuckerkontrollen werden zu den gleichen Zeiten durchgeführt. Die Kontrollen sollten ein bis zwei Stunden nach dem Frühstück erfolgen. Terminabsprachen sind hierfür nicht erforderlich.

Die Ergebnisse der Blutuntersuchung liegen am folgenden Tag vor und sollten mit dem Arzt besprochen werden. Hierfür bieten sich besonders die Telefonsprechstunden an.
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Urinuntersuchungen
Wenn nicht anders angeordnet, bitte ich um Abgabe eines Mittelstrahlurins, das heißt, erst ein wenig Urin ablaufen lassen und dann erst den Urin auffangen. Der Urin sollte nicht älter als eine Stunde sein. Während der Menstruation ist bei Frauen eine Urinuntersuchung nicht möglich.
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Wiederholungsrezepte und Überweisungen
Bestellungen für Wiederholungsrezepte und Überweisungen werden während der Sprechstunden Zeiten telefonisch und persönlich entgegen genommen. Bei Bestellungen am Vormittag kann die Abholung nachmittags, sonst am nächsten Tag erfolgen.
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, in den sprechstundenfreien Zeiten (Mittagspause, abends) Ihre Wünsche auf Band zu sprechen. Sie werden auch dann zuverlässig bearbeitet.
Bitte denken Sie daran, daß gerade auch bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme Kontrolluntersuchungen erforderlich sind.
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Frei verkäufliche Arzneimittel
Medikamente, die man rezeptfrei in der Apotheke kaufen kann, dürfen bis auf genau definierte Ausnahmen nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden
Ein Rat: Da das Angebot unüberblickbar groß ist, sollten Sie bevor Sie irgendwelche teuren Tees, Knoblauchpillen; Vitaminpräparate usw. Kaufen Ihren Hausarzt um Rat fragen.
Er kann Ihnen in der Regel gute, sinnvolle und preisgünstige Präparate empfehlen. .
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Kurse für Diabetiker
Wir bieten Einzel- und Gruppenschulungen für Diabetiker und deren Angehörige an. Dabei wird sehr intensiv auf Ursachen, Behandlung und Folgen des Diabetes eingegangen. Gerade bei der Zuckerkrankheit ist es sehr wichtig, daß der Patient sehr gut informiert ist und nur durch regelmäßige Kontrollen können die gefürchteten Spätkomplikationen vermieden werden. Die Schulungen werden vom Arzt und den speziell hierfür ausgebildeten Helferinnen durchgeführt; Sie erfolgen nach den Richtlinien der Diabetes-Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit den Krankenkassen.
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Kurse für Hypertoniker
Wie Diabetes mellitus ist auch der hohe Blutdruck eine chronische Erkrankung und ein Risikofaktor für Herz- und Gefäßerkrankungen, insbesondere aber Schlaganfall. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der informierte Patient besser mit seiner Krankheit umgehen kann, der Blutdruck dadurch besser eingestellt ist und die Komplikationsgefahr sinkt bei oft geringerer Medikamenteneinahme. Daher bieten wir auch hierfür Patientenschulungen an.
Eine generelle Kostenübernahme der Krankenkassen besteht zur Zeit noch nicht, ist jedoch auf Antrag möglich.
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DMP (Desease management programm)

Unter DMP's versteht man strukturierte Behandlungsprogramme für chronische Krankheiten. Diese Programme basieren auf gemeinsamer Empfehlung von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen.

Ziel ist es, die Behandlung individuell zu optimieren, den Patienten in die Lage zu versetzen, aktiv an der Bewältigung der Krankheit mit zu wirken und Spätsymptome, Komplikationen und Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.

Hierzu werden neben regelmäßigen Kontrollen beim Hausarzt und Zusatzuntersuchungen beim Facharzt auch Schulungen für Patienten angeboten.

Zurzeit gibt es DMP's für Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), KHK (Herzgefäßerkrankung), Asthma bronchiale, COPD (chronische obstruktive Lungenerkrankung) und Brustkrebs.

Patienten mit einer dieser Krankheiten können sich bei einem koordinierenden Arzt, in der Regel dem Hausarzt bzw. bei Brustkrebs dem Frauenarzt in das Programm einschreiben. Mehrfacheinschreibungen bei Bestehen mehrerer der genannten Erkrankungen sind möglich

Die Krankenkassen fördern die Teilnahme am DMP oft durch Erlassen oder Erstattung der Praxisgebühr oder anderer Bonusmaßnahmen.
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Hausarztverträge

Seit einiger Zeit gibt es die „Hausarztzentrierte Versorgung “ oder die sogenannten Hausarztverträge, die zwischen Patient und Hausarzt abgeschlossen werden können.
Voraussetzungen zur Teilnahme an den Verträgen sind bei den Hausärzten die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards, eine apparative Mindestausstattung und die Verpflichtung Fortbildungen nachzuweisen.
Der Patient verpflichtet sich, Fachärzte nur nach Überweisung von seinem Hausarzt aufzusuchen mit Ausnahme von Frauenarzt und/oder Augenarzt.
Ziel ist es u.a. Behandlungsabläufe besser zu koordinieren, die Dokumentation zusammenzuführen und Fehl- oder Doppelverordnungen und -untersuchungen zu vermeiden und dadurch Schaden abzuwenden und natürlich auch Geld zu sparen.

Jede Krankenkasse ist seit 1.07.2009 verpflichtet, einen Hausarztvertrag anzubieten. Mit einigen Kassen, insbesondere den Ersatzkassen sind die Verhandlungen jedoch noch nicht abgeschlossen bzw. findet ein Schiedsverfahren statt.
Die Hausarztverträge sind zur Zeit inhaltlich je nach Kasse unterschiedlich

Informationen darüber, ob Ihre Kasse an einem Hausarztvertrag teilnimmt, erhalten Sie in der Praxis.
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Naturheilverfahren und Akupunktur
In der Praxis werden eine Reihe von Naturheilverfahren angewandt. Hierzu gehören neben der Akupunktur, die Sauerstofftherapie nach Prof. v. Ardenne, Eigenblutbehandlung, Neuraltherapie, begleitende Therapie bei Krebserkrankung sowie die Behandlung mit pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln.
Welche der Therapien angewandt werden sollten hängt von der Erkrankung, dem Krankheitsverlauf und auch dem Patienten ab. Manche Verfahren ergänzen sich auch gegenseitig. Hierzu ist vor Therapiebeginn ein ausführliches Gespräch mit Untersuchung erforderlich.
Einige Behandlungen werden zumindest teilweise von den Krankenkassen übernommen.
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Beratungsgespräch
Ich lege sehr großen Wert darauf, daß Sie ungestört mit mir sprechen können und möglichst wenig durch Telefonate unterbrochen werden. Hierfür benötige ich allerdings Ihre Mitarbeit. Ich bitte Sie, mich persönlich während der Sprechstunde nur in dringenden Fällen anzurufen. Hierzu darf ich auf die Telefonsprechstunde verweisen.
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Impressum
Berufsrechtliche Information nach dem Teledienstgesetz:

Name Dr. med. Jürgen Detmar
Anschrift Hahnenpfad 4
50374 Erftstadt
Telefon 02235955140
Fax 022359551444
eMail info@drdetmar.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung Arzt
Staat der die Berufsbezeichnung verliehen hat Bundesrepublik Deutschland
Ärztekammer Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Zur Ärztekammer Nordrhein
Berufsrechtliche Regelung Zur Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung
(Aufsichtsbehörde)
KV Nordrhein
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Zur KV Nordrhein
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